
Das Recht am Bild der eigenen Sache ist ein oft falsch verstandenes, in deutschsprachigen Ländern nicht existierendes Recht. Der Besitz einer Sache allein begründet noch keinen Anspruch darauf, Fremden die zweidimensionale Abbildung der Sache zu untersagen (Fotografie, Malerei usw.). == Rechtslage in Deutschland == In seiner „Friesenhaus“-En...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache
Keine exakte Übereinkunft gefunden.